Bundesministerium für Arbeit und Soziales - ❗️ 😷 🦠 Ab heute gelten die neuen Regeln der Corona-Arbeitsschutzverordnung! Der Arbeitgeber ist jetzt z.B. verpflichtet, Homeoffice anzubieten (es sei denn es gibt zwingende betriebsbedingte
![BMAS on Twitter: "❗️Ab heute gelten die neuen Regeln der #Corona-Arbeitsschutzverordnung! Der Arbeitgeber ist jetzt z.B. verpflichtet, #Homeoffice anzubieten. Damit wollen wir das #Infektionsrisiko bei der Arbeit deutlich senken & diejenigen besser BMAS on Twitter: "❗️Ab heute gelten die neuen Regeln der #Corona-Arbeitsschutzverordnung! Der Arbeitgeber ist jetzt z.B. verpflichtet, #Homeoffice anzubieten. Damit wollen wir das #Infektionsrisiko bei der Arbeit deutlich senken & diejenigen besser](https://pbs.twimg.com/media/Esvsm-3XIAM5_bD.png)
BMAS on Twitter: "❗️Ab heute gelten die neuen Regeln der #Corona-Arbeitsschutzverordnung! Der Arbeitgeber ist jetzt z.B. verpflichtet, #Homeoffice anzubieten. Damit wollen wir das #Infektionsrisiko bei der Arbeit deutlich senken & diejenigen besser
![Arbeit im Home Office: Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR) Arbeit im Home Office: Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung – Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)](https://efarbeitsrecht.net/wp-content/uploads/2019/04/Bild_homeoffice.jpg)